Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - VII-Verg 30/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Festsetzung einer Gebühr für ein Vergabenachprüfungsverfahren
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bemessung der Höhe der VK-Gebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VK Arnsberg, 16.05.2003 - VK 1-09/03
Rechtzeitigkeit der Rüge
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - Verg 30/05
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die mit Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 16. Mai 2003 (VK 1 - 09/2003) erfolgte Gebührenfestsetzung wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- OLG Brandenburg, 23.01.2023 - 19 Verg 1/22
Festsetzung der Verfahrensgebühr bei Vergabesachen; Ermittlung der …
Bestätigt sich in Einzelfällen die Erfahrung eines dem Auftragswert entsprechenden Aufwandes nicht, ist dem allerdings durch eine Ermäßigung bzw. Erhöhung der Gebühr zu entsprechen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2005 - Verg 30/05, BeckRS 2006, 746; Senat…, Beschluss vom 03.01.2019 - 19 Verg 5/18, a.a.O., Rn. 16).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - VII-Verg 30/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Verzinsung des Kostenerstattungsbetrages
- ibr-online
Ermittlung des Gegenstandswerts im Vergabenachprüfungsverfahren
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Auftragswert bei Vertragsverlängerungsmöglichkeit
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 29/00
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat: Berechnung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - Verg 30/05
Denn die an die St. H. GmbH für Lieferungen und Dienstleistungen zu zahlenden Entgelte sind der Antragstellerin nur in Höhe der Beteiligungsquote zuzurechnen (vgl. den Beschluss des Senats v. 3.7.2003 Verg 29/00, Umdruck S. 19).Das Beschwerdegericht hat bei der Kostenfestsetzung keine weitergehenden Befugnisse als die Vergabekammer (vgl. den Beschluss des Senats vom 3.7.2003 Verg 29/00, Umdruck S. 10).
- OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04
Rahmensatzgebühr
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - Verg 30/05
Der Ansatz einer 2, 5-fachen Geschäftsgebühr, obwohl der angemessene Gebührensatz beim 1, 3-fachen liegt, stellt keinen nach § 14 Abs. 1 RVG mehr hinnehmbaren Fall des Ermessensgebrauchs durch den Rechtsanwalt dar (vgl. Thüringer OLG, Beschl. v. 2.2.2005 9 Verg 6/04, Umdruck S. 4 f.). - OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - Verg 98/04
Höhe der Rechtsanwaltsgebühr im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - Verg 30/05
Infolgedessen ist es ebenso wenig gerechtfertigt, eine 2-fache Geschäftsgebühr anzusetzen (vgl. den Beschluss des Senats v. 24.5.2005 VII-Verg 98/04, Umdruck S. 4). - OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - Verg 23/00
Verfahrenskosten vor Vergabekammer und -senat, Gegenstandswert
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - Verg 30/05
Jedoch sind die Streitwerte des erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahrens und des Beschwerdeverfahrens soweit es zu keinen streitwertrelevanten Ereignissen gekommen ist übereinstimmend festzusetzen, wobei § 50 Abs. 2 GKG für das Verfahren vor der Vergabekammer entsprechend oder seinem Rechtsgedanken nach anzuwenden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2002 Verg 23/00, WuW/E Verg 699 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - Verg 99/04
Vollstreckbarkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - Verg 30/05
Bei den der Vergabekammer obliegenden Kostenfestsetzungen findet eine Verzinsung nicht statt (Beschluss des Senats v. 2.6.2005 Verg 99/04).
- OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - Verg 2/07
Zur Bemessungsgrundlage für die Streitwertfestsetzung bei "zusammengesetzten" …
Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 24.10.2005, VII-Verg 30/05; Beschluss vom 20.07.2005, VII-Verg 102/04; s. auch Beschluss vom Verg 29/00), ist daher bei "zusammengesetzten" Verträgen lediglich auf die Teile der Verträge abzustellen, die unmittelbar Bau- bzw. Dienstleistungsaufträge im Sinne des § 99 GWB betreffen. - OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - Verg 63/05
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer
Jedoch sind die Streitwerte des erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahrens und des Beschwerdeverfahrens - soweit es zu keinen streitwertrelevanten Ereignissen gekommen ist - übereinstimmend festzusetzen, wobei § 50 Abs. 2 GKG für das Verfahren vor der Vergabekammer entsprechend oder seinem Rechtsgedanken nach anzuwenden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2002 Verg 23/00, WuW/E Verg 699 m.w.N.; Beschl. v. 3.7.2003, Verg 29/00, Umdruck S. 11; Beschl. v. 24.10.2005, VII-Verg 30/05, Umdruck S. 4). - OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - Verg 29/05
Sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung: Gegenstandswert und …
Jedoch sind die Streitwerte des erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahrens und des Beschwerdeverfahrens - soweit es zu keinen streitwertrelevanten Ereignissen gekommen ist - übereinstimmend festzusetzen, wobei § 50 Abs. 2 GKG für das Verfahren vor der Vergabekammer entsprechend oder seinem Rechtsgedanken nach anzuwenden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2002 Verg 23/00, WuW/E Verg 699 m.w.N.; Beschl. v. 3.7.2003, Verg 29/00, Umdruck S. 11; Beschl. v. 24.10.2005, VII-Verg 30/05, Umdruck S. 4). - OLG Düsseldorf, 30.01.2008 - Verg 29/07
Berechnung des Schwellenwerts bei zusammengesetzten Verträgen
Wie der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des EuGH bereits für die Festsetzung des Gegenstandswerts entschieden hat (vgl. Senat, Beschl. v. 27.9.2007, VII-Verg 2/07; Beschl. v. 24.10.2005, VII-Verg 30/05, Beschl. v. 20.7.2005, VII-Verg 102/04), ist bei zusammengesetzten Verträgen (hier: Kaufvertrag mit Dienstleistungselementen) lediglich auf die Teile der Verträge abzustellen, die unmittelbar Bau- bzw. Dienstleistungen betreffen.